Der verkehrsichere Begleithund (BH)

Was verbirgt sich dahinter; wo ist der Unterschied zum Hundeführerschein?

Seit geraumer Zeit stehen Halter von Hunden, insbesondere von großen Hunden, im zunehmenden Maße in der Kritik der Gesellschaft.
Hierbei geht es nicht nur um die Hinterlassenschaften von Hunden, sondern vielmehr um die soziale Kompetenz von Hunden und deren Besitzern gegenüber anderen. Jeder Hundehalter trägt durch sein Verhalten zum Bild aller in der Gesellschaft bei. Im positivem, aber auch im negativen Sinn.

Ein guter Grundgehorsam des Hundes ist bei der Enge des heutigen Zusammenlebens unbedingt notwendig, denn Sätze wie: „Der tut nichts“ oder „Das hat er ja noch nie gemacht“ kennen wir alle . . .
Wir Hundefreunde und -besitzer müssen uns so verhalten, dass wir ein positives Bild in der Öffentlichkeit hinterlassen.
Hierzu tragen unser Verhalten, aber auch gerade der gut erzogene Hund und der sachkundige Hundeführer im erheblichen Maße bei.
Um dieses zu erreichen, bieten wir die Ausbildung zum verkehrsicheren und alltagstauglichen Begleithund an.

Die Ausbildung und die Prüfung des Hundes ist hierbei ist in drei Säulen unterteilt:


1.    Die Sachkunde der Hundeführer
2.    Der Ablauf eines in einer Prüfungsordnung festgelegtem Schema auf einer Platzanlage
3.    Der Verkehrsteil

Die Abgrenzung zum Hundeführerschein besteht darin, dass beim Hundeführerschein innerhalb eines festgelegten Zeitraums von 12 Wochen die Ausbildung und Förderung des Hundeführers im Vordergrund stehen. Hinweise auf eine Verhaltenskorrektur beim Hund werden beim Hundeführerschein ausdrücklich nicht gegeben und sind in 12 Wochen auch nicht möglich.
Am Ende des Lehrgangs kann der Hundeführer ein Zertifikat, nämlich den Hundeführerschein, ablegen.

Bei der Prüfung des Hundes zum Begleithund steht der Hund im Vordergrund der Prüfung und dieser erhält seine Bescheinigung.
Darüber hinaus muss auch der Hundeführer seine Sachkunde.
Dieses kann auf mehrere Arten geschehen.
Der Neuprüfling beantwortet im Regelfall einen Fragenkatalog mit Fragen rund um den Hund.

Anschließend erfolgt die Überprüfung in den Säulen 2 und 3.
Bei der Prüfung auf der Platzanlage befinden sich zwei Hunde gleichzeitig auf dem Platz. Ein Hundeführer legt seinen Hund ab und entfernt sich von diesem und der andere Hundeführer muss mit seinem Hund ein durch die Prüfungsordnung festgelegtes Schema abgehen. Hierbei ist der Hund an der Leine, aber auch frei zu führen. In diesem Schema ist u.a. eine Personengruppe enthalten.

Anschließend muss das Hund- Hundeführerteam ein „Sitz“ aus der Bewegung und ein „Platz“ mit Herankommen zeigen. Anschließend tauschen beide Hunde.
Bei der Prüfung wird der Hund lediglich mit Hörzeichen geführt.
In diesem Teil können insgesamt 60 Punkte erreicht werden.
Anschließend erfolgt eine Überprüfung der Hund im öffentlichen Verkehrsraum. Hierbei handelt es sich um Orte außerhalb des Übungsplatzes.
Der Hund wird nun Alltagsituationen, wie einer Begegnung mit einer Personengruppe, Autos, anderen Hund, Radfahrer und Joggern ausgesetzt. Hierbei wird auch getestet, wie der Hund sich verhält, wenn er kurzfristig allein angebunden ist.
Der Hund soll sich hierbei neutral und frei von Aggressionen zeigen.

Erst wenn alle drei Teile bestanden sind hat das Hund- Hundeführerteam seine Prüfung bestanden.

Die Ausbildung des Hundes und Hundeführers sind, anders als beim Hundeführerschein, an keine zeitlichen Vorgaben gebunden. Lediglich das Zulassungsalter des Hundes ist mit mindestens 15 Monaten festgeschrieben. Dies spielt aber in der Praxis kaum eine Rolle.
Die Ausbildung des Hundes und des Hundeführers kann individuell gestaltet und somit den Erfordernissen und Bedürfnissen von beiden angepasst werden.